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Beurteilung im 2. Zwischenzeugnis
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???:
Hallo zusammen,
habe nach 3 Jahren mein 2. Zwischenzeugnis wegen Beginn Elternzeit beantragt und möchte gerne die gleichen Formulierungen der sehr guten Beurteilung meiner Fähigkeiten darin haben wie im vorigen Zwischenzeugnis (z.B. stets..., immer....) - ist mein Anspruch rechtsgültig?
Vielen Dank für eure Antworten im Voraus!
Kalli66:
Das hängt vom (Zeit)Verhältnis ab (Zeitraum bis zum ersten Zeugnis, Zeitraum zwischen den Zeugnissen, Gesamtbeschäftigungszeit). Je kürzer der Zeitraum zwischen dem vorigen und dem aktuellen Zeugnis, umso verbindlicher ist die Wertung für ein neues Zeugnis. In der Urteilsdatenbank von arbeitszeugnis.de findest du unter dem Stichwort "Zwischenzeugnis" relevante Urteile zur Verbindlichkeit.
???:
danke Kalli66 :-)
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