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Michael:
Hallo,
ich bin bald mit meiner Diplomarbeiten fertig und wollte wissen, ob ich das Zeugnis bei anstehenden Bewerbungen mitschicken kann. Hab neben meinem Studium fast 3 Jahre nebenbei bei einem Automobilzulieferer gearbeitet und folgendes Zeugnis bekommen:

"Herr XC, geboren am xxxx, gehörte unserem Unternehmen vom xxx bis xx an. Herr ccc war als geringfügig Beschäftiger mit einer Wochenarbeitszeit von 12 Stunden beschäftigt."

Dann kommt in welcher Abteilung ich war und ausführlich meine Aufgaben.

Danach kommt:
"Das sorgfältige und zuverlässige Arbeiten von Herrn... führte zu guten Leistungen. Er arbeitete selbständig und gestaltete die Aufgaben effektiv und effizient. Herr.. zeichnet sich durch sicheres und freundliches Auftreten aus. Durch komstruktive und kooperative Zusammenarbeit konnte er sich in kurzer Zeit ins Team integrieren und wurde schnell akzeptiert. Er erledigte übertragene Arbeiten mit großem Engagement. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war vorbildlich und stets zu unserer uneingeschränkten Zufriedenheit.
Herr XXX scheidet am ccc auf eingenen Wunsch aus unserem Unternehmen aus. Wir danken Herrn XXX für sien Mitarbeit, wünschen ihm für seinen beruflichen Werdegang viel Erfolg und für die Zunkunft alles Gut.!
Unterschrieben wurde das Zeugnis vom Geschäftsführer und dem Personalleiter.


Kann ich das Zeugnis bei meinen Bewerbungen beilegen oder eher nicht.
Danke im Voraus!
MFG Michael

Mike:
Das sieht sehr lückenhaft aus. Es fehlen obligatorische Aussagen zum Verhalten (z.B. "Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war stets einwandfrei"). Auch zu Wissen/Kompetenz oder zum Erfolg seh ich gar nichts. Du solltest es mal mit der Checkliste durchgehen, siehe oben.

Michael:
Hallo,
Aussagen zum Verhalten gegenüber anderen Leuten steht doch drin!
MFG

Sprossel78:
Am auffälligsten ist, dass mit dem Grad der Zufriedenheit hier nicht die Leistung, sondern das Verhalten bewertet wird: "Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war vorbildlich und stets zu unserer uneingeschränkten Zufriedenheit". Das ist sehr unvorteilhaft, der Aussteller drückt sich hier um die zusammenfassende Bewertung der Leistung herum - weil die "nicht der Rede wert" war? . Ansonsten fehlen wie schon gesagt wurde Aussagen zu Wissen/Kompetenz und zum Erfolg. Die Verhaltensbewertung ist aber da, da hast du Recht.   

Michael:
Hallo,
erstmal danke für die Antworten. Es war ja auch nur ein Nebenjob während meines Studiums. Denke aber ich war nicht schlecht, da ich 2 mal eine Vertragsverländergung bekommen habe und danach einen Festvertrag. Soll ich das Arbeitszeugnis bei meinen Bewerbungen denn beilegen oder eher nicht?
MFG Michael

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