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Zw-Zeugn. auf Firmenbriefpapier S. 2/fehlende Adresse + Unternehmensbeschreibung

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matiz:
Hallo,

ich möchte gern wissen, ob mein Zwischenzeugnis ungültig ist:

Und zwar ist es auf Firmenbriefpapier, aber dem, welches im Geschäftverkehr als Seite 2 verwendet wird verfasst, wo auch die Adresse der Firma fehlt (Logo+Bezeichnung+Rechtsform+Niederlassungsland sind aber vemerkt).

Zum anderen fehlt der Absatz zur Unternehmensbeschreibung.

Vielen Dank im Voraus.

Demel:
Die Unternehmensbeschreibung ist nicht obligatorisch, aber aus dem Zeugnis muss die Anschrift des Unternehmens hervorgehen (Straße, PLZ, Ort). Urteile dazu findest du in der Urteilsdatenbank von Arbeitszeugnis.de unter "Briefbogen".

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