Arbeitszeugnisse > Arbeitszeugnisse
Zw-Zeugn. auf Firmenbriefpapier S. 2/fehlende Adresse + Unternehmensbeschreibung
(1/1)
matiz:
Hallo,
ich möchte gern wissen, ob mein Zwischenzeugnis ungültig ist:
Und zwar ist es auf Firmenbriefpapier, aber dem, welches im Geschäftverkehr als Seite 2 verwendet wird verfasst, wo auch die Adresse der Firma fehlt (Logo+Bezeichnung+Rechtsform+Niederlassungsland sind aber vemerkt).
Zum anderen fehlt der Absatz zur Unternehmensbeschreibung.
Vielen Dank im Voraus.
Demel:
Die Unternehmensbeschreibung ist nicht obligatorisch, aber aus dem Zeugnis muss die Anschrift des Unternehmens hervorgehen (Straße, PLZ, Ort). Urteile dazu findest du in der Urteilsdatenbank von Arbeitszeugnis.de unter "Briefbogen".
Navigation
[0] Themen-Index
Zur normalen Ansicht wechseln