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unzufrieden mit Ausbildungszeugnis/Rechtsanwalt
Gast:
Heikle Frage, so oder so ist es natürlich suboptimal, Klage einzureichen ohne sich vorher abzusichern, dass mans nicht noch schlimmer macht. Ich würde empfehlen, deine Frage einem Anwalt für Arbeitsrecht zu stellen, das geht auch online oder telefonisch, z.B. bei anwalt.de. Mit ist zu der Verbindlichkeit keine Erklärung aus einem Fachbuch bekannt. Wegen der Einschätzung der einzelnen Zeugnisfassungen empfehle ich dir auch, dich an Zeugni---perten wie hier bei arbeitszeugnis.de zu wenden, damit zu Klarheit hast.
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