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Kündigung in der Probezeit - Welches Datum?
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Guido:
Hallo,
ich wurde am 15.12. von meinem Arbeitgeber innerhalb der Probezeit auf Grund der wirtschaftlichen Lage gekündigt und für 4 Wochen bis zum 9.1.09 freigestellt. Im ersten Entwurf des Arbeitszeugnisses stand:
"Herr XXX verlässt unser Unternehmen zum 09. Januar 2009". [...]
Ein krummes Datum deutet auf eine fristlose Kündigung hin, woraufhin ich um eine Datierung auf den 15. bzw. 31.12. gebeten habe. Jedoch wurde das Datum komplett aus der Schlussformulierung gestrichen:
Auf Grund der derzeitigen wirtschaftlichen Lage konnten wir das Arbeitsverhältnis von Herrn XXX im Anschluss an seine Probezeit nicht fortsetzen. Zu unserem Bedauern endet daher zum heutigen Tag sein Arbeitsverhältnis.
[...]
Ort, den 09. Januar 2009
Ist diese Schlussformulierung unproblematisch? Oder kann der Kündigungsgrund (fristlose Kündigung etc.) anders interpretiert werden?
Ich freue mich über Anregungen. Vielen Dank
Guido
Sprossel78:
Durch den Einschub "fristgerecht" könnte das Missverständnis mit der fristlosen Kündigung vermieden werden.
Momo:
--- Zitat von: Guido am Februar 09, 2009, 14:54:40 Nachmittag ---Hallo,
ich wurde am 15.12. von meinem Arbeitgeber innerhalb der Probezeit auf Grund der wirtschaftlichen Lage gekündigt und für 4 Wochen bis zum 9.1.09 freigestellt. Im ersten Entwurf des Arbeitszeugnisses stand:
"Herr XXX verlässt unser Unternehmen zum 09. Januar 2009". [...]
Ein krummes Datum deutet auf eine fristlose Kündigung hin, woraufhin ich um eine Datierung auf den 15. bzw. 31.12. gebeten habe. Jedoch wurde das Datum komplett aus der Schlussformulierung gestrichen:
Auf Grund der derzeitigen wirtschaftlichen Lage konnten wir das Arbeitsverhältnis von Herrn XXX im Anschluss an seine Probezeit nicht fortsetzen. Zu unserem Bedauern endet daher zum heutigen Tag sein Arbeitsverhältnis.
[...]
Ort, den 09. Januar 2009
Ist diese Schlussformulierung unproblematisch? Oder kann der Kündigungsgrund (fristlose Kündigung etc.) anders interpretiert werden?
Ich freue mich über Anregungen. Vielen Dank
Guido
--- Ende Zitat ---
Hallo,
wenn Du dich noch in der Probezeit befunden hast und dieses ersichtlich ist, spielt das Austrittdatum keine Rolle. In der Probezeit kann man jederzeit mit 14 tägiger Frist kündigen.
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