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tiny:
Hallo zusammen,

ich habe mal gelesen, dass wenn man bei der zusammenfassenden Leistungsbeurteilung die Note 1-2 vergeben will, schreiben kann:

"Er hat seine Aufgaben zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt."

Stimmt diese Aussage?

Gruß

Maggy:
Ja und nein. Bei manchen Autoren ist es eine 1 bis 2, bei anderen wie Günter Huber, Autor von "Das Arbeitszeugnis in Recht und Praxis",  ist es nur eine leichte Aufwertung der "vollen Zufriedenheit" = Note 3+.

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