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Elternzeit - was ist eine "erhebliche Unterbrechung"
(1/1)
Paula:
Hallo,
ich bin bei meinem Arbeitgeber seit zehn Jahren beschaeftigt, einschliesslich ein Jahr Elternzeit. Ist das in meinem Fall (1/10) eine "erhebliche Unterbrechung", die im Zeugnis aufgefuehrt werden muss? Falls ja, an welcher Stelle im Zeugnis?
Herzlichen Dank sagt
Paula
Sprossel78:
Nein, eins von zehn Jahren ist sicherlich nicht erheblich, es sei denn, es handelt sich um das letzte der zehn Beschäftigungsjahre.
Paula:
Besten Dank fuer die Information.
Es war das vorletzte Jahr, danach habe ich wieder ein volles Jahr gearbeitet.
Viele Gruesse
Paula
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