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Elternzeit - was ist eine "erhebliche Unterbrechung"

(1/1)

Paula:
Hallo,

ich bin bei meinem Arbeitgeber seit zehn Jahren beschaeftigt, einschliesslich ein Jahr Elternzeit. Ist das in meinem Fall (1/10) eine "erhebliche Unterbrechung", die im Zeugnis aufgefuehrt werden muss? Falls ja, an welcher Stelle im Zeugnis?

Herzlichen Dank sagt
Paula

Sprossel78:
Nein, eins von zehn Jahren ist sicherlich nicht erheblich, es sei denn, es handelt sich um das letzte der zehn Beschäftigungsjahre.

Paula:
Besten Dank fuer die Information.

Es war das vorletzte Jahr, danach habe ich wieder ein volles Jahr gearbeitet.

Viele Gruesse
Paula

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