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Rechtschreibfehler im Zeugnis
Noob:
--- Zitat ---Bei der Erstellung dieses Zeugnisses ist der Arbeitgeber an den bisherigen, vom Arbeitnehmer nicht beanstandeten Zeugnistext gebunden.
--- Ende Zitat ---
also kann es sein, wenn der AG in einem als zuerst ausgestellten Zeugnis geschrieben hat:
Herr... wurde in ... beschäftigt.
In einem danach korrigiertem Zeugnis:
Herr... arbeitete in...
und in einem weiteren Zeugni---emplar wieder wurde beschäftigt, könnte der wohl direkter formulierte Satz "arbeitete in..." unter Umständen wieder zum Leben erweckt werden?
Noob:
Hallo,
habe nun doch das "korrigierte" Ausbildungszeugnis erhalten. Der Betrieb hat sich hierbei jedoch etwas merkwürdiges einfallen lassen:
Das Zeugnis wurde in die Länge gestrecht. Aus Absätzen die vorher zusammen geschrieben waren sind nun zwei geworden. Auch sind teilweise zwei Leerzeilen eingegeben worden. Dadurch ist das Zeugnis nun auf zwei Seiten aufgeteilt. Auf der zweiten Seite steht nun der Schlusssatz: Wir danken Herrn... mit Ort, Datum, Firmenbezeichnung und Unterschriften.
Die Unterschriften sind nun allerdings von einer anderen Abteilung aus einem anderen Standort des Betriebes. Diese Namen habe ich in der Ausbildung noch nie gehört...
Was meint ihr dazu?
Stoffel78:
Kann man so aus der Distanz nicht beurteilen, Am besten reichst du es mal als Scan (!), nicht als Abschrift, bei arbeitszeugnis.de zur Analyse ein.
Noob:
--- Zitat ---Bei der Erstellung dieses Zeugnisses ist der Arbeitgeber an den bisherigen, vom Arbeitnehmer nicht beanstandeten Zeugnistext gebunden. Eine Ausnahme greift nur für den Fall ein, dass dem Arbeitgeber nachträglich Umstände bekannt werden, die die Leistung oder das Verhalten des Arbeitnehmers in einem anderen Licht erscheinen lassen. Die klagende Arbeitnehmerin hatte das ihr erteilte Zeugnis wegen eines Rechtschreibfehlers und einer falschen Angabe ihres Geburtsortes dem Arbeitgeber mit der Bitte um Korrektur zurückgereicht. Das zunächst als "stets einwandfrei" bezeichnete Verhalten der Klägerin beurteilte die beklagte Stiftung in dem berichtigten Zeugnis nunmehr nur als "einwandfrei". Das hat die Klägerin nicht hingenommen. Ihre Klage hatte vor dem Arbeitsgericht und dem Landesarbeitsgericht Erfolg. Der Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat diese Entscheidungen bestätigt.
--- Ende Zitat ---
Wie wäre es beispielsweise bei einem Satz der sich nicht in der Leistungsbeurteilung bzw. Beurteilung des Sozialverhaltens befindet, aber trotzdem indirekt eine negative Bedeutung hat. Dieser wird in einem neuen Exemplar auf den Änderungswunsch eines AN korrigiert. In einem weiteren berichtigten Exemplar wird von der Firma nun wieder der alte Satz rekrutiert. Hat ein AN nun wieder Anspruch auf Abänderung der entsprechenden Formulierung die er vorher durchgesetzt hat?
Würde mich auf Antworten sehr freuen
Mike:
Meinst du eine Änderung in der Aufgabenbeschreibung? Dann wird es schwierig, denn da kann man natürlich streiten, ob eine (an sich wertfreie) Aussage auch abwertend interpretiert werden kann. Vielleicht war es in deinem Fall aber auch einfach nur ein Versehen. Genauer kann ich das bei der Fragestelllung leider nicht beantworten.
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