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Arbeitszeugnis nicht stringent

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Alexandra:
Hallo zusammen,
ich habe mein Arbeitszeugnis erhalten und versucht dieses zu "analysieren". Nach meinen bisher angelesenen Kenntnissen wankt die Benotung zwischen 3 und 5. Könnt ihr mit fachmännischem Blick einmal beurteilen, ob ihr das Zeugnis auch beanstanden würdet? Fakten: Assistentin d. Geschäftsführung, innerhalb der Probezeit durch AG gekündigt. Die Probezeit wäre am 31.06.09 beendet gewesen, das Zeugnis ist auf den 14.05.09 ausgestellt; darf ich das Datum beanstanden und um Ausstellung auf ein Monatsende bitten? In welcher Zeitform muss ein Zeugnis eigentlich geschrieben sein? Hier das Zeugnis:

Frau XYZ geboren am: xxx, trat am 01.01.09 als Assistentin der Geschäftsführung in unser Unternehmen ein.
(Beschreibung des Unternehmens)
(Beschreibung der Hauptaufgaben)
Frau XYZ verfügte über eine gute Auffassungsgabe und arbeitet (tatsächlicher Schreibfehler) sich zügig in ihr Aufgabengebiet ein. Hervorzuheben sind ihre Leistungsbereitschaft sowie die Fähigkeit, auch bei hoher Arbeitsbelastung stets umsichtig und termingerecht zu arbeiten.
Darüber hinaus zeichnete Frau XYZ sich bei der Erledigung aller Aufgaben durch Gewissenhaftigkeit, Genauigkeit und Umsicht aus.
Frau XYZ erledigte die ihr übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit. Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war einwandfrei.
Dieser Satz ist meiner Meinung nach unzulässig: Zu unserem bedauern (Schreibfehler) musste das Anstellungsverhältnis mit Frau XYZ innerhalb der Probezeit gekündigt werden.
Wir wünschen Frau XYZ auf ihrem weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute.

VIELEN DANK!!!

Alexandra:
Weiß keiner Rat?? Wäre wirklich sehr dankbar!

Mike:
An sich Note 3, aber sehr knapp formuliert. Ich sehe z.B. kein einziges dynamisches Attribut wie motiviert, engagiert usw. Und ganz ohne Dank wäre die Note 3 nicht glaubwürdig. Hast du schon den "Zeugnistest" gemacht (siehe Link oben)?

Alexandra:
Danke für Deine Hilfe. Nein, den Zeugnistest hab ich nicht gemacht, hab mich aber "schlau" gemacht und versucht das ganze zu entschlüsseln. Was hältst Du von dem letzten Satz:  Zu unserem bedauern (Schreibfehler) musste das Anstellungsverhältnis mit Frau XYZ innerhalb der Probezeit gekündigt werden. ? Ich habe irgendwo gelesen, dass es ein Urteil vom LAG Köln dazu gibt, dass nicht gesagt werden darf, dass der Arbeitnehmer gekündigt wurde.

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