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Nachtrag - Arbeitszeugnis nicht stringent

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Alexandra:
Das Zeugnis wurde von dem CEO unterschrieben. Dieser hat einen Allerweltsnamen und hat sich selbst einen Doppelnamen verpasst. Der Doppelname ist jedoch nicht im Ausweis eingetragen, dort steht immer noch der Allerweltsname. Kann ich darauf bestehen, dass das Zeugnis rechtsverbindlich unterschrieben wird, also mit dem Einzelnamen? Ist das Zeugnis mit einer Doppelnamen-Unterschrift eigentlich überhaupt gültig?

Vielen Dank!!

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