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Zeugnis für Praktikum bei eigener Kündigung?
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mumplstizchen:
Hallo, ihr Erfahrenen,
ich mache seit August 2009 ein Praktikum/Volontariat in einem dt.-franz. Kindergarten in Frankreich und habe heute gekündigt. Das Praktikum würde eigentlich noch bis Ende Juli gehen.
Ich fragte meine Chefin heute auch, ob sie mir noch ein Zeugnis ausstellen könne, doch sie sagte mir, dass wenn ich kündige, ich kein Zeugnis bekäme. Nun gilt ja französisches Recht, aber wie sieht das im deutschen Recht aus? Und kennt vielleicht auch jemand das französische Recht diesbezüglich? Ich habe ja trotzdem ein dreiviertel Jahr dort gearbeitet und nur weil ich jetzt frühzeitig gehe, soll ich kein Zeugnis erhalten. So richtig versteh ich das nicht. Ist das vielleicht nur Trotz meiner Chefin?
Vielen Dank im vorraus für eure Hilfe.
Demel:
Keine Ahnung, wie das in Frankreich ist. Das "Zeugnis" nach deutschem Verständnis kenne ich nur aus dem deutschsprachigen Raum, international gibt es eher Referenzen. Sicher kann man dir bei der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft weiterhelfen ( http://www.gew.de), oder bei einem deutschen Konsulat in Frankreich bzw. der dt. Botschaft in Paris. Wenn du über eine Organisation dorthin vermittelt wurdest, wird man dir auch da sicher Auskunft geben können. Zumindest eine Praktikumsbescheinigung müsstest du erhalten können. Wer wann kündigt hat eigentlich keinen Einfluss auf rechtliche Ansprüche.
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