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Arbeitszeugnis oder Arbeitsbescheinigung?
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Matthias:
Hallo allerseits,
folgende Situation:
Mein vorvorletzter Arbeitgeber sowie mein vorletzter Arbeitgeber haben mir ein sehr gutes Zeugnis -> Schulnote 1 überreicht. Ich arbeitete im kaufmännischen Bereich. Das letzte Arbeitsverhältnis im kaufmännischen Bereich endete durch Befristung. Danach arbeitete ich "übergangsweise" in der Produktion. Dort wurde ich kurz vor Ende der Probezeit, nach ~ 6 Monaten, gekündigt.
Ein Arbeitszeugnis habe ich bisher nicht erhalten, werde es deshalb anfordern.
Möglicherweise wird dieses Zeugnis schlecht ausfallen. Da es sowieso ein Job für ungelernte Kräfte war... Meint irgendjemand, dass dieses Zeugnis einen zukünftigen Personaler interessieren wird? Ich dachte einfach daran, dass ich eine Bestätigung/ Arbeitsbescheinigung anfordere um nachzuweisen, dass ich in der Zeit gearbeitet habe (keine Lücke im Lebenslauf...).
Oder sollte ich doch lieber ein richtiges Arbeitszeugnis anfordern?
Bin für handfeste Tipps sowie für eigene Meinungen sehr dankbar.
LG
Matthias
Kalli66:
--- Zitat ---Meint irgendjemand, dass dieses Zeugnis einen zukünftigen Personaler interessieren wird?
--- Ende Zitat ---
Das wäre ein schlechter Personaler, wenn er nicht pro forma jedes Zeugnis checken würde.
--- Zitat ---Ich dachte einfach daran, dass ich eine Bestätigung/ Arbeitsbescheinigung anfordere um nachzuweisen, dass ich in der Zeit gearbeitet habe (keine Lücke im Lebenslauf...).
--- Ende Zitat ---
Es sind bekanntermaßen die besonders schlechten Zeugnisse, die in den Unterlagen fehlen. Nicht selten geht es dabei um fristlose Kündigungen. Ich würde versuchen, zumindest ein Dreier-Zeugnis zu bekommen (wenn es schlechter wird, muss der Arbeitgeber nachweisen können, dass das so auch stimmt).
Matthias:
Hallo Kalli66,
vielen Dank für deine Antwort.
Das Zeugnis ist gerade bei mir eingetroffen.
Soweit ich es als Laie beurteilen kann, Mindestmaß an Angaben ist im Zeugnis enthalten, Leistungsbeurteilung und soziales Verhalten -> Note 1 (hätte ich jetzt nicht damit gerechnet...).
Das einzige was mich ein wenig stutzig macht: Begründung für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist nicht enthalten. Der Schluss ist folgendermaßen geschrieben:
"Wir wünschen Herrn XXX für die Zukunft alles Gute." Mehr nicht...
Da ich gekündigt wurde... Besser so... ??? Kannst du dazu noch etwas sagen!? Dankeschön...
LG
Matthias
Proton67:
--- Zitat ---Soweit ich es als Laie beurteilen kann, Mindestmaß an Angaben ist im Zeugnis enthalten,
--- Ende Zitat ---
Hm, Laie und Mindestmaß, beides klingt nicht sehr überzeugend... Ein Zeugnis muss vollständig sein.
Wenn der Beendigungsgrund fehlt, muss man von einer Arbeitgeberkündigung ausgehen. Ohne Dank und Bedauern und mit dem genannten sehr knappen Zukunftswunsch muss man von einem Weggang im Streit ausgehen.
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