Autor Thema: Formulierungen und Gegenvorschläge  (Gelesen 7971 mal)

frank

  • Gast
Formulierungen und Gegenvorschläge
« am: Juli 29, 2010, 23:10:45 Nachmittag »
Hallo zusammen,

nachfolgend habe ich Formulierungen aus meinem Arbeitszeugnis, bei denen ich mir nicht sicher bin, ob ich die so akzeptieren könnte. Ich würde mich freuen, wenn ich hier fachkundige Einschätzungen bekommen könnte.
Schonmal vielen Dank im Voraus.


X verfügt über ein sehr gutes und umfassendes Fachwissen, das er auch bei schwierigen Aufgaben effektiv und erfolgreich einsetzte.

Hier würde ich statt effektiv eher effizient vorschlagen - oder wäre effektiv auch ok?


Besonders hervorzuheben sind seine ausgeprägten Fähigkeiten, schnell richtige Lösungen zu finden. X arbeitete stets routiniert, präzise und zügig.

Mein Vorschlag:
Besonders hervorzuheben sind dabei auch seine ausgeprägten Fähigkeiten, schnell richtige Lösungen zu finden und diese umzusetzen. X arbeitete stets routiniert, präzise und zügig.


Sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht erzielte er immer gute Arbeitsergebnisse.
Mit den Leistungen von X waren wir stets sehr zufrieden.
Sein persönliches Verhalten war zu jeder Zeit einwandfrei.

Mein Vorschlag:
Sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht erzielte er immer beste Arbeitsergebnisse und entsprach stets unseren hohen Ansprüchen.
Mit den Leistungen von X waren wir stets sehr zufrieden.
Sein persönliches Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war zu jeder Zeit
vorbildlich. Von unseren Kunden war er wegen seines freundlichen Charakters und hohen
Sachverstandes sehr geschätzt.

frank

  • Gast
Re: Formulierungen und Gegenvorschläge
« Antwort #1 am: Juli 29, 2010, 23:37:34 Nachmittag »
Wir bedauern seine Entscheidung, da wir einen guten Mitarbeiter verlieren. Wir bedanken uns für die langjährige erfolgreiche Zusammenarbeit und wünschen ihm für seine berufliche und private Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

Mein Vorschlag:
Wir bedauern seine Entscheidung, da wir mit ihm einen sehr guten Mitarbeiter verlieren. Wir bedanken uns für die langjährige erfolgreiche Zusammenarbeit und wünschen ihm für seine berufliche und private Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

Demel

  • Gast
Re: Formulierungen und Gegenvorschläge
« Antwort #2 am: Juli 30, 2010, 12:20:11 Nachmittag »
Da kann man viel verschlimmbessern. Der Ausdruck beste Arbeitsergebnisse" ist absolut unüblich und "entsprach stets unseren hohen Ansprüchen" ist nur Note 4. Dass die Ansprüche hoch sind unerheblich und den (hohen) Anforderungen zu entsprechen ist eine Mindestanforderung. Kritisch sind auch Aussagen wie "wir bedanken uns", die auch nur der Note 4 entsprechen.  Mehr kann man ohne Kenntnis des Berufes nicht dazu sagen, weil jeder Beruf andere Anforderungen stellt (siehe Hinweise zur Forumnutzung ganz oben). Bei arbeitszeugnis.de gibt es einen Zeugnistest mit Formulierungsvorschlägen", der hilft dir sicher weiter (www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php). 

frank

  • Gast
Re: Formulierungen und Gegenvorschläge
« Antwort #3 am: August 01, 2010, 13:17:46 Nachmittag »
Vielen Dank für deine Antwort.
Der Beruf wäre Fachinformatiker mit Einsatz in Kundenprojekten.
Ich habe jetzt noch Einiges zum Thema recherchiert bzw. durchgelesen. Im Endeffekt erscheint es mir wirklich sehr schwer bzw. für einen nicht spezialisierten Fachmann da durchzublicken, da ich die Formulierungen in der Form so nicht finden kann. Das nächste Problem wäre dann, dass der Beurteilungsteil nicht richtig geordnet sein kann bzw. unvollständig.
Ist dieser Zeugnistest mit den Formulierungsvorschlägen dann rechtsverbindlich?

Demel

  • Gast
Re: Formulierungen und Gegenvorschläge
« Antwort #4 am: August 01, 2010, 14:31:03 Nachmittag »
Der Zeugnistest hilft dabei, ein Zeugnis so zu lesen wie ein Personaler bei einer Neubewerbung. Aber nicht jede Aufällligkeit muss ein Arbeitgeber korrigieren, er kann auch Kritik üben, wenn sie begründet ist. Eine Zeugnisanalyse ist also immer eine Sprachberatung, keine Rechtsberatung. Zeugnisse werden ja auch üblicherweise von Personalern erstellt, nicht von Juristen. Über manche Aspekte wie den angemessenen Umfang einer Leistungsbewertung kann man auch verschiedener Meinung sein.

Rhydrisiddige

  • Gast
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« Antwort #5 am: Oktober 16, 2012, 16:18:39 Nachmittag »
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