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Ausstellungspflicht Arbeitszeugnis für AG

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Rolf:
Ab wann ( Zeitraum der Beschäftigung ) muss von der AG Seite ein Arbeitszeugnis / qualifiziertes Arbeitszeugnis erstellen werden?
Muss für einen AN in der Probezeit ein Arbeitszeugnis erstellt werden?
Reicht auch eine Arbeitsbestätigung?
Kann ich den MA nach 3 Monaten Betriebszugehörigkeit richtig beurteilen?
Gibt es eindeutige Rechtssprechungen zu diesem Thema?

Vielen Dank für Ihr Bemühungen.

Parag66:
Schau mal in die Rubrik "Häufige Fragen" von Arbeitszeugnis.de, da findest du viele Infos zum Zeugnisanspruch. Infos zur Rechtssprechung findest du in der Urteilsdatenbank von arbeitszeugnis.de. 


--- Zitat ---Muss für einen AN in der Probezeit ein Arbeitszeugnis erstellt werden?
--- Ende Zitat ---
Ein Arbeitszeugnis erhält man zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Du meinst vielleicht ein Zwischenzeugnis? Das wird aus triftigen Gründen ausgestellt, wie z.B. ein Vorgesetztenwechsel.


--- Zitat ---Kann ich den MA nach 3 Monaten Betriebszugehörigkeit richtig beurteilen?
--- Ende Zitat ---
Auch nach wenigen Tagen ist eine Beurteilung bereits möglich (sagen die Arbeitsgerichte). Es geht ja nicht um eine lupenreine Charakterstudie, sondern um die Bewertung der bislang gezeigten Motivation, der Auffassungsgabe, der Kenntnisse usw. 

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