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Zeugnis für ein6 Wochen Grundpraktikum
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Marie:
Hallo,
ich habe mal eine Frage. Im Sommer diesen Jahres habe ich ein 6 wöchiges Grundpraktikum für mein Studium abgelegt . Der entsprechende Betrieb stellte mir nur eine Bescheinigung aus. Ich habe jetzt mit dem Praktika Obmann meiner Uni gesprochen und erfahren, dass er von uns Studis. ein Zeugnis vom Grundpraktikum haben möchte.
Kann mir jemand sagen was da drin stehen muß und ob ich ein Recht auf ein Zeugnis habe.
Vielen Dank Marie
Mike:
Für ein Pflichtpraktikum wird kein Praktikumszeugnis, sondern nur eine Praktikumsbescheinigung ausgestellt, da die Leistungen unerheblich sind (gemäß §16BBiG). Es zählt nur die Durchführung. Rein rechtlich besteht nur bei einem freiwilligen Praktikum ein Anspruch auf ein Zeugis. Das heißt aber nicht, dass der Betrieb nicht doch freiwillig ein Praktikum ausstellt.
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