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Bitte Personal- und Befähigungsnachweisung analysieren!

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Schmidt, C.:
Hallo zusammen,
Kann mir einer sagen, ob der Text überhaupt zu der Note "Vollbefriedigend" passt?
( … )Anlass für die Beurteilung des Beamten ist seine Bewerbung auf Zulassung für den Aufstieg in den gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienst. Herr …. wurde mit Wirkung vom ***  als Justizvollzugsangestellter bei der JVA *** eingestellt, mit Wirkung vom *** zum Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des allgemeinen Vollzugsdienstes bei der Justizvollzugsanstalten des Landes NRW zugelassen. Herr … bestand am *** die Laufbahnprüfung mit der Note „sehr gut“ und wurde am *** zum JVOS ernannt. Herr … verfügt über eine ansprechende Allgemeinbildung und eine rasche Auffassungsgabe. Er ist uneingeschränkt fähig, zu den theoretischen Inhalten die passenden Praxisbezüge herzustellen, die er jederzeit fachlich begründen und präzise darstellen kann. Der Beamte wurde hier in verschieden Bereichen des allgemeinen Vollzugsdienstes eingesetzt. Seit *** wird er im Bereich B als Abteilungsvertreter eingesetzt. Die ihm übertragenen Dienstgeschäfte führt er mit Sorgfalt und Gründlichkeit sicher aus. Herr … hat sich zu einem tatkräftigen, selbständigen Mitarbeiter entwickelt. Entscheidungen trifft er umsichtig unter Berücksichtigung möglicher Folgen. Anordnungen und Hinweise weiß er stets in angemessenem Ton zu übermitteln.Im Umgang mit den Insassen wirkt Herr … sicher und zeigt dabei in hohes Maß an Fingerspitzengefühl. Er besitzt gutes Gespür für berechtigte Belange der Insassen und behandelt sie korrekt mit dem erforderlichen Einfühlungsvermögen. Aufgrund seiner persönlichen Autorität vermag er sich Insassen gegenüber problemlos durchsetzen. Eigene Standpunkte kann er auch gegen Widerstände durchsetzen. Herr … tritt selbstbewusst und freundlich auf und verfügt über angenehme Umgangsformen. Im Kollegenkreis ist er anerkannt und beliebt. Herr … zeigt sich auch bereit, kurzfristige Dienstwechsel zu akzeptieren. Vorgesetzten begegnet er höflich und zuvorkommend.( … )

Satury78:

--- Zitat ---Bitte Personal- und Befähigungsnachweisung analysieren!
--- Ende Zitat ---
Können wir sonst noch was für dich tun? Vielleicht Frühstück ans Bett? Wirf mal einen Blick auf die Nutzungsbedingungen des Forums oben

schmidt:
Frühstück wäre toll ! ;-)  warum gleich so komisch?

Schmidt:
Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt. Ich hätte nur gerne gewusst, ob so ein Zeugnis überhaupt zulässig ist!?

stepio:
Er meinte wohl die Aussage am anfang die lautet:


Wenn Sie Fragen zu Formulierungen aus Ihrem Zeugnis haben, nennen Sie bitte auch Ihren Beruf und die ungefähre Beschäftigungsdauer. Bitte stellen Sie möglichst konkrete Fragen zu überschaubaren Textabschnitten. Wenn Sie hingegen eine vollständige Zeugnisanalyse benötigen, nutzen Sie bitte statt des Forums unsere kostenlose Checkliste oder den Zeugnistest für 19,90 Euro, beides erhalten Sie hier: ....


Das wird wohl Schätzungsweise der komplette Text sein.

Dennoch muss ich sagen, das mir aufgefallen ist, dass das Verhalten zu deinen Vorgesetzten erwähnt wurde. Dennoch nicht zu deinen Mitarbeitern. Stress, Ärger oder ähnliches mit deinen Mitarbeitern gehabt?!

Dies ist nur meine Meinung und dient nicht zur Rechtsberatung oder ähnliches.

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