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Fragen zum Arbeitszeugnis
Nat:
Danke fuer die Erlaeuterung. Ich wollte nun meinen ehemaligen Vorgesetzten kontaktieren und ein Gespraech hinsichtlich der Zeugnisbeurteilung und der Aufgabenbeschreibung fuehren. Meinen Sie, dass wenn es keinen objektiven Grund fuer diese schlechte Beurteilung gibt, sondern sie wirklich auf Veraergerung basiert, ich den Arbeitgeber dazu bewegen kann, eine ordentliche Bewertung abzugeben? Notfalls eben mit einem Anwalt? Ich kann mir nicht vorstellen, dass obige Gruende standhalten koennen, oder?
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