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Anrecht auf deutschsprachiges, qualifiertes Arbeitszeugnis?!

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Sönke:
Hallo,

ich habe für ein englisches Unternehmen gearbeitet (mit einer englischsprachigen, der Deutschen Sprache größtenteils nicht mächtigen) Chefetage. Ein Chef ist deutscher Staatsbürger, allerdings in Sachen Personalwesen nicht geschult. Das Zeugnis, welches ich nun erhalten habe, ist auf Englischund in Form eines reference letters geschrieben. Zudem ist es nicht rückdatiert worden auf das entsprechende Austrittsdatum aus der Firma.
Nun meine Frage: das "Zeugnis" ist weder qualifizierend formuliert, noch ist mein ehemaliger Chef dazu bereit, mir ein deutschsprachiges, qualifizierendes Zeugnis auszustellen- habe ich nicht nach deutschem Recht Anspruch auf ein deutschsprachiges, qualifizierendes Arbeitszeugnis?

Vielen Dank vorab für Eure Hilfe!

Sönke

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