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Zusammenfassung der Beschäftigungsdauer bei mehreren Arbeitseinsätzen

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stegra:
Hallo,

kann mir jemand sagen ob es rechtlich zulässig / üblich ist, die Dauer der Beschäftigung bei mehreren (befristeten) Beschäftigungsverhältnissen in einem Unternehmen zu einem Zeitraum zusammen zu fassen?

In meinem Fall hatte ich drei Arbeitsverhältnisse:  09/2009 -11/2009, 6/2010-17/12/2010 und 10/01/2011-31/12/2011

Ich hätte gerne im Zeugnis die Passage "...war für unser Unternehmen von 09/2009-12/2011 ...tätig..."  stehen, die Unternehmensführung hat diesbezüglich jedoch rechtliche Bedenken und will die einzelnen Phasen auflisten. Sind diese Bedenken begründet?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Mike:
Damit würde ja eine Beschäftigungsdauer und Berufserfahrung urkundlich bescheingt, die so nicht zutrifft. Das wäre auch keine "Zusammenfassung", sondern eine "Überbrückung" der zeitlichen Lücken. Bei ein paar Tagen ist das nicht wo wichtig, aber mehrere Monate?! Ein Anspruch besteht darauf ganz sicher nicht und als Arbeitgeber wäre ich da auch vorsichtig.

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