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falsche Unterschrift?

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Pumpernickel:
Hallo an das Forum,

ich habe vor gut 6 Jahren (nach Datum auf dem Zeugnis sogar fast 6 1/2 Jahren) ein Arbeitszeugnis meines letzten Arbeitgebers erhalten (ich hatte ein Studium begonnen). Da ich dieses Zeugnis damals nur kurz gelesen hatte (Umzug, Unistress), hatte ich nicht gesehen, dass die Unterschrift wohl nicht den Vorgaben entspricht, wie sie laut der hier aufgeführten Urteilssammlung wohl sein müsste. Sie trägt den Vermerk "Personalabteilung" und die Unterschrift des damaligen Mitarbeiters in der Abteilung - jedoch kein i.A., i.V. oder ähnliches und sollte er in der Zeit nach meinem Weggang nicht eine Beförderung erhalten haben (dies ist mir nicht bekannt), dann wäre er "nur" Sachbearbeiter gewesen.

Kann ich eine qualifizierte Unterschrift nach all der Zeit noch nachfordern oder muss ich das evtl sogar?

Mit freundlichen Grüßen
Pumpernickel

Mike:
In der Urteilsdatenbank von arbeitszeugnis.de (http://www.arbeitszeugnis.de/Unterschrift.php) findest du alle relevanten Urteile, z.B.

Die Vertretungsbefugnis des Unterzeichners des Zeugnisses muss durch entsprechende Zusätze, - z.B. "ppa." oder "i.V." - oder durch Angabe seiner hierarchischen Position - z.B. Personalleiter oder Betriebsleiter - kenntlich gemacht werden. Der Unterzeichner des Zeugnisses muss auf jeden Rall im Rang höher stehen als der Arbeitnehmer, dessen Zeugnis er erstellt. (...)- LAG Hamm 17.6.1999 - 4 Sa 2587/98

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