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Was halten Sie von diesem Arbeitszeugnis???
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Mike:
Sehr geehrte Damen und Herren,
was halten Sie von diesem Arbeitszeugnis?
Vielen Dank im voraus.
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Herr .., geb ...., trat zum .... in unsere Dienste und ist seither ständig für uns tätig gewesen.
Herr ... wurde eingestellt als Rechercheur und Auskunftssachbearbeiter.
Ihm oblag die Neuerstellung und Aufarbeitung von Firmen- und Privatauskünften aus unserem Datenarchiv; überdies besorgte er diverse Tätigkeiten in diesem Zusammenhang wie Verkehr mit dem Handelsregister und einschlägige Kontaktaufnahme mit entsprechenden Behörden, wie Einwohnermeldeamt, Gewerberegister u.ä. Herr ... ist vertraut mit Bildschirmarbeiten IBM AS 400 und den gängigen Office Anwenduingen, ausserdem beherrscht er Maschineschreiben. Er ist gewandt am Telefon.
Nach relativ kurzer Einarbeitungszeit war Herr ... in der Lage, die ihm übertragenen Arbeiten und Aufgaben völlig selbständig auszuführen. Herr ... erwies sich als einsatzfreudig, fleissig, zuvorkommend und flink; sein Verhalten, auch den Mitarbeitern gegenüber, war stets ohne Tadel. Die ihm übertragenen Arbeiten hat Herr ... stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.
Herr ... verlässt uns mit dem heutigen Tag, um sich beruflich weiterzubilden. Wir bedauern sein Ausscheiden sehr. Für die Zukunft wünschen wir ihm das Allerbeste.
(Unterschrift v. Chef)
arbeitszeugnis.de:
Das Zeugnis macht trotz der sehr guten Leistungszusammenfassung ("stets zur vollsten Zufriedenheit") einen negativen bzw. widersprüchlichen Eindruck: angefangen bei der recht undifferenzierten Stellenbeschreibung ("besorgte er diverse Tätigkeiten") über die äußerst knappe Leistungsbeschreibung und fehlende Angaben zum Verhalten gegenüber Vorgestzten bis hin zum fehlenden Dank und dem abwertenden "Allerbesten" (Note 5), das für die Zukunft gewünscht wird. Auch veraltete Adjektive wie "flink und fleißig" gehören nicht in ein glaubwürdiges Zeugnis. Auch der Ausscheidungsgrund "um sich beruflich weiterzubilden" weckt Misstrauen, die Weiterbildung sollte eigentlich immer parallel zur Beschäftigung erfolgen.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
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