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Arbeitszeugnis für eintragung in die Handwerksrolle
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Sandmann:
Hallo zusammen und guten Abend,
ich habe vor mich im Elektrohandwerk selbstständig zu machen. Hierzu muss man aber in der Handwerksrolle eingetragen sein. Da ich keinen Elektromeister gemacht habe, möchte ich von der Altgesellen- / Ausnahmegenehmigung Gebrauch machen. Die entsprechenden Qualifikationen um von dieser Regelung Gebrauch zu machen erfülle ich.
Von der Handwerkskammer habe ich zu hören bekommen, das ich entsprechende Arbeitszeugnisse Vorlegen muss, aus denen hervorgeht, das ich alle Voraussetzungen erfülle.
Leider gibt es bei der Handwerkskammer keine Aussage dazu, wie dieses Arbeitszeugnis dann auszusehen hat, um in die Handwerksrolle eingetragen zu werden.
Hat vielleicht jemand Erfahrungen gemacht.
Viele Grüße
Sandmann
Maggy:
die Zeugnisse sollen sicherlich nur die Berufserfahrung nachweisen, es geht also nur um die urkundliche Bescheinigung, nicht um den Inhalt der Zeugnisse. Es können ganz normale Arbeitszeugnisse für deine Tätigkeiten als Arbeitnehmer sein.
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