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Verfassen eines Arbeitszeugnisses

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Georg:
Hallo,

Ich habe mal eine prinzipielle Frage zum Verfassen eines Arbeitszeugnisses.
Ist es wahr, dass der Arbeitgeber zwar nichts negatives schreiben darf, aber auch nichts positives reinschreiben muss, wenn die Leistungen des Arbeitnehmers nicht zufriedenstellend waren.

Es wäre super, wenn jemand eine Antwort und vielleicht sogar ein Urteil oder so was Ähnlichen kennen würde!

Vielen Dank

Maggy:
Er darf sowohl war Negatives reinschreiben (das wird dann aber wohlwollend umschrieben im Sinne von "er hat sich bemüht") wie  auch was Wichtiges weglassen. Mann nennt das "Beredtes Schweigen".  

Unter http://www.arbeitszeugnis.de/einfuehrung2.php findest du eine leicht verständliche Erklärung zu genau dem - sehr komplexen - Sachverhalt mitsamt den rechtlichen Hintergründen.

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