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Arbeitszeugnis Änderung des Endgültigen gegenüber dem vorläufigen

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Christian:
Hallo Forumteam,

ich habe mal eine Frage:

Ist es zulässig, das ein Endgültiges Dienstzeugnis schlechter werden darf als das vorläufige obwohl man seit der Ausstellung des vorläufigen nicht mehr tätig war für das Unternehmen war???

In meinem konkreten Fall geht es darum, dass in meinem vorl. Zeugnis in der Schlussformel stand:

"Ich bedaure sehr, dass Her ... "
und beim endgültigen steht da

"Ich bedaure, dass Herr ... "

Ich habe schon höflich um Änderung gebeten. Ohne Erfolg!!!
Ich würde es gerne vermeiden zum Anwalt zu müssen, da der direkt Geld sehen möchte! (Was ich als armer Student nicht habe)

Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar

Stoffel78:
In der Urteilsdatenbank von arbeitszeugnis.de gibt es das folgende Urteil: Der Grundsatz, dass der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf bestimmte Zeugnisformulierungen hat, bezieht sich nur auf die formale Seite des Zeugnisses. Deshalb kann der Arbeitgeber dazu verurteilt werden, in das Schlusszeugnis die Formulierungen des Zwischenzeugnisses zu übernehmen, wenn seine Änderungsvorstellungen in Wahrheit Abweichungen in der Bewertung sind (z.B. nur "volle Zufriedenheit" statt "vollste Zufriedenheit"). Es macht keinen Unterschied, wenn der Autor des Zwischenzeugnisses für das Schlusszeugnis nicht mehr zur Verfügung steht, sofern er im Rahmen seiner Befugnisse gehandelt hat und den Arbeitgeber wirksam vertreten konnte." - LAG Köln 22.8.1997 - 11 Sa 235/97

Man muss aber bedenken, dass Dank und Bedauern freiwillige Angabe des Arbeitgebers sind. Anspruch hat man eigentlich nicht darauf. Ob man aber dann Anspruch darauf hat, wenn der Arbeitgeber sie bereits kurz zuvor im Zwischenzeugnis geäußert hat, kann ich nicht sagen. Falls nicht, kann es passieren, das Dank und Bedauern wegfallen, wenn das Einschalten eines Anwalts  des Arbeitgeber verärgern.  Ich persönlich würde dem "sehr" nicht allzu große Bedeutung beimessen, wichtiger sind der Dank für sehr gute Leistungen und die stets voll(st)e Zufriedehneit.

Christian:
Danke für deine Auskunft!

Also bei mir steht:

Ich bedaure, dass Herr ... aus der Bundeswehr ausscheidet und danke ihm für die erfolgreiche Zusammenarbeit. Ich wünsche ihm sowohl für seine private als auch für seinen weiteren beruflichen Werdegang alles gute.

zur Aufgaben Bewältigung steht:

Die an ihn gestellten Aufgaben erledigte er zur vollsten Zufriedenheit seiner Vorgesetzten.

Was sollte ich an deiner Stelle tun?? Ruhe geben oder was machen???

Wenn es mir erlaubt es würde ich gerne Wissen woher du dich so gut Auskennst?

MfG
Christian

Stoffel78:

--- Zitat ---Was sollte ich an deiner Stelle tun?? Ruhe geben?
--- Ende Zitat ---
Ja, das ist oberste Soldatenpflicht ;-)

Aber Spaß beiseite, frag doch einfach mal nach, wo das "sehr" geblieben ist, vielleicht ist es nur ein Versehen. Ich als Personaler kenne solche Fälle nur aus der Privatwirtschaft, bei der Bundeswehr gibt es doch sicher Vertrauensleute, die in solchen Fällen vermitteln?! Aber wie auch immer, das "sehr" hat keine tiefergehende Bedeutung, viel wichtiger ist, dass überhaupt ein Bedauern geäußert wird. 

Christian:
Das habe ich!! (höflich nachgefragt) Ich bekomme keine Vernünftige Antwort von meinem Chef!!!

Also sag was sollte ich machen???

Danke für deine Antwort :)

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