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Zwischenzeugniss (Tätigkeiten als Vertretung)
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Ulrike:
Hallo an alle,
kann man Tätigkeiten im Zwischenzeugniss verlagen die man als
Vertretung macht?
Bin auf Eure Meinung gespannt.
arbeitszeugnis.de:
Zitat:
Ein Zeugnis muß die Tätigkeiten, die ein Arbeitnehmer im Laufe des Arbeitsverhältnisses ausgeübt hat, so vollständig (z.B. auch Beratertätigkeit gegenüber ausländischen Konzernstellen sowie Aufgaben als Stellvertreter des Abteilungsleiters) und genau beschreiben, daß sich künftige Arbeitgeber ein klares Bild machen können. Unerwähnt dürfen solche Tätigkeiten bleiben, denen bei einer Bewerbung des Arbeitnehmers keine Bedeutung zukommt. - BAG 12.8.1976 - 3 AZR 720/75
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
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