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Selbstkündigung - 2 Arbeitszeugnisse - Verständnisfrage

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Mike:

--- Zitat ---dass ich mir das Arbeitszeugnis des Unternehmens "an die Backe schmieren kann
--- Ende Zitat ---
Das klingt sehr negativ, so ist es nicht. Zwar erwartet niemand, dass ein Arbeitnehmer zwei Zeugnisse für ein und dieselbe Tätigkeit vorlegt. Aber es schadet nicht, wenn man auch nochmal einen Einblick in die Meinung des Kunden des Personaldienstleisters über dich bekommt -solange das Zeugnis gut ist. Wenn das Zeugnis einen schlechten Eindruck vermittelt, wird es nicht am Beendigungsgrund liegen, der geht ja sowieso aus dem anderen Zeugnis hervor. 

jayson5:
hi,

vielen Dank für deinen Post.

Ich denke vielleicht viel zu viel darüber nach, aber
ein Personaler könnte ja denken, Unternehmen a wollte ihn nicht mehr (=Arbeitseinsatz beendet)
und deshalb hat der AN bei seinem AG, dem PDL, gekündigt.

jayson6:
Und als Nachtrag würde ich gern mal wissen.

Wenn sich das Unternehmen für eine freiwillige Leistung entscheidet,
die Anfertigung des Arbeitszeugnisses, müssen dann nicht alle Fakten, die das Arbeitszeugnis betreffen - also auch der Fakt der Selbstkündigung, enthalten sein?

Denn so ist das doch schon ein wenig wie "Gott"-spielen - auch wenn es von der Gesetzgebung gebilligt wird.

jayson7:
deshalb - weil die Freiwilligkeit nun zur Grundlage der Pflicht wird.
Die Pflicht der wahrheitsgemäßen Anfertigung eines Arbeitszeugnisses.

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