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Befristetes Arbeitsverhältnis

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Flo:
Ich arbeite in einen befristeten Arbeitsverhältnis (01.06.2014 bis 31.05.2015). Kann ich nun ein qualifiziertes Arbeitszeugnis bei meinem Arbeitgeber anfordern? Denn ich bräuchte es für die kommenden Bewerbungen, da ich ja nicht weiss ob ich weiterbeschäftigt werde.

Mike:
In dem Fall kann ein "Zwischenzeugnis" angefordert werden, ein "Arbeitszeugnis" bekommst du erst am 31.05.2015.

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