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Muss ich dem Arbeitgeber Stichworte für mein Arbeitszeugniss geben

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Anna:
Hallo zusammen,

ich werde zum 28.02.2015 aus betrieblichen Gründen gekündigt (der Standort schließt).
Die Personalabteilung will das ich ihr für mein Arbitszeugnis stichwortartig mitteile was ich gemacht habe.
Meine Frage: Muss ich das? Bin ich dazu verpflichtet?

Meiner Ansicht nach müssten die doch eine Stellenbeschreibung haben aus der hervorgeht was ich gemacht habe.

Vielen Dank für Eure Antworten

Kalli66:
Ich kann nur sehr empfehlen, die bestmögliche Zuarbeit zu leisten. Dem Arbeitgeber kann es letztlich egal sein, wie du im weiteren Berufsleben mit dem Zeugnis klarkommst, aber du bis davon abhängig. Die Aufgabenbeschreibung sollte hierarchisch geordnet sein, also das Wichtigste zuerst nennen, das weniger Wichtige zuletzt. Du findest sicher viele  Beispiele für Aufgabenbeschreibungen in Form von Stellenausschreibungen, wenn du nach deinem Beruf googlest.

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