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Bewertung Arbeitszeugnis
Kalli66:
Soweit ich weiß ist die Aussage "Wir kennen Frau XXX als ..." eher kritisch zu sehen. Es gibt dazu ein älteres Urteil von einem Arbeitsgericht. Ungewöhnlich ist auch, dass manches doppelt bewertet wird:
"die sich jederzeit auf neue Aufgaben und Anforderungen einstellt" bedeutet in der Zeugnissprache dasselbe wie "Sie ist in der Lage, auch schwierigste Situationen und Zusammenhänge sofort zutreffend zu erfassen"
oder
"mit sehr großem Erfolg löst" bedeutet dasselbe wie "und schnell richtige Lösungen aufzuzeigen."
oder
Sie besitzt die Fähigkeit auch mit kritischen Gesprächspartnern richtig zu kommunizieren"
bedeutet dasselbe wie "Hervorzuheben sind ihre Kommunikations- und Durchsetzungsfähigkeit"
oder
"und genoss bei Vorgesetzten, Kollegen und Geschäftspartnern ein sehr hohes Ansehen" bedeutet dasselbe wie "Ihr Verhalten gegeüber Vorgesetzten, Kollegen und Geschäftspartnern war jederzeit einwandfrei".
Hat das die Analyse bei www.arbeitszeugnis.de den nicht aufgezeigt?
Das Fachwissen darf eigentlich nicht nach dem Zufriedenheitsgrad bewertet werden, weil der ja den Leistungsteil beendet.
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