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Zeugnisformulierung

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unsicher:
Hallo,

ich hatte in meinem bisherigen Zeugnissen immer den Satz "Die Formulierungen und Bewertungen des Zwischenzeugnisses stehen unter dem Vorbehalt, dass sich Verhalten und Leistungen nach Erteilung dieses Zeugnisses nicht nachteilig ändern werden."

In meinem letzten Zwischenzeugnis steht dies nicht. Wie kann ich das werten?

Generell sind die Formulierungen etwas schlechter geworden, vermute, das liegt an dem angespannten Arbeitsverhältnis.

Vielen Dank

Kalli66:
Von dem Satz hab ich noch nie gehört und auch nie in der Literatur gelesen. Natürlich kann ein Zwischenzeugnis die Leistungen nur rückblickend bewerten. Aber dass explizit die Mögilchkeit in Betracht gezogen wird, dass bei der beurteilten Person in Zukunft ein Leistungsabfall eintreten könnte finde ich sehr unvorteilhaft. Ich meine, dass so ein Satz nicht in ein wohlwollendes Zeugnis gehört.

Superschnubbel:
Sei froh, dass dieser Satz rausgefallen ist....da er in Zeugnissen im Allgemeinen nicht üblich ist, wirkt er auf m ich negativ!!! Ein Zeugnis ist IMMER rückwirkend....bei dieser Formulierung klingeln bei mir die Alarmglocken dahingehend, als dass erwartet werden könnte, dass Du Dein Verhalten zukünftig zu ändern gedenkst! Das hat aber schon ein massiv negatives Gschmäckle!

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