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Frage zum Zeugnis

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Cappuccina:
Hallo und guten Morgen,

"Frau C. erledigte alle ihr übertragenen Aufgaben stets selbständig ..."
Was heißt das genau? Ist diese Aussage auch bereits nach kurzer Beschäftigung angebracht ?

Klaus Schiller:
Selbständigkeit ist ein Aspekt der Arbeitsweise, an sich entspricht die Aussage der Note 2. Aber es gibt natürlich noch viele andere Aspekte, nicht nur zur Arbeitsweise, die ebenfalls berücksichtigt werden müssen. Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.

Bei einer sehr kurzen Beschäftigungszeit ist es ggf. ratsam, die Selbständigkeit in einen entsprechenden Zusammenhang zu setzen, z.B. "...war bestens qualifiziert und hat sich sehr engagiert in sein neues Arbeitsgebiet eingearbeitet. Bereits nach sehr kurzer Zeit arbeitete ... vollkommen selbständig."

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