Arbeitszeugnisse > Arbeitszeugnisse
Gesamtnote? OK so?
Klaus Schiller:
In Ihrem Entwurf fehlt bislang die Beendigungsformel: "Das Arbeitsverhältnis endet fristgerecht (!) zum heutigen Tage nach Ablauf der Probezeit" oder "Das Arbeitsverhältnis endet nach Ablauf der vereinbarten Frist zum heutigen Tage". So würde der Eindruck einer fristlosen Kündigung vermieden.
Ich empfehle Ihnen allerdings, den Entwurf deutlich zu kürzen. Für ein sechsmonatiges Arbeitsverhältnis sind die Aussagen inhaltlich und formal übertrieben.
gast:
Guten Morgen Herr Schiller,
ich habe nun ein neues/überarbeitetes Zeugnis erhalten. Bei einigen Sätzen weiß ich jedoch nicht, ob sie gut oder eher schlecht ausfallen :(
Ich habe dort 6 Monate gearbeitet und das Zeugnis ist knapp eine halbe DIN A4 Seite lang - ist das nicht ein wenig arg kurz?
Zu mir selber und meiner Arbeit wurden nur folgende Sätze geschrieben:
Frau xxx verfügte über solide Fachkenntnisse. Sie fand sich in neuen Situationen zurecht und war auch in der Lage, komplizierte Zusammenhänge zu erfassen. Frau xxx zeigte Einsatzbereitschaft und Initiative. Sie war starkem Arbeitsanfall gewachsen und arbeitete zuverlässig und genau. Sie bewälltigte ihren Arbeitsbereich sicher und fand brauchbare Lösungen. Frau xxx hat die ihr übertragenen Aufgaben zu unser vollen Zufriedenheit erledigt. (diese Sätze verwirren mich, mal hört es sich gut an, mal schlecht)
Ihr Verhalten zu Arbeitskollegn, Bewohnern und Vorgesetzten war einwandfrei. (hier muss es doch eine andere Reihenfolge sein, oder?)
Frau xxx scheidet zum xxx aus unseree Einrichtung aus. (hört sich für mich komisch an, "scheidet aus")
Welcher Note würde dies im großen und ganzen Entsprechen?
Vielen Lieben Dank für ihre Hilfe und schön, dass es sie gibt! :)
Klaus Schiller:
Es handelt sich um Standard-Formulierungen, die Sie auch in unserer Textbaustein-Datenbank finden, siehe http://www.arbeitszeugnis.de/neuesuche/demo.php). Sie entsprechen mehrheitlich der Note 3, sind aber für eine pädagogische Stelle völlig ungeeignet.
In der Auflistung der Kontaktpersonen ist in der Tat die Reihenfolge falsch, die Vorgesetzten sollten vor den Kollegen genannt sein. Andernfalls war das Verhalten zu Vorgesetzten unangemessen.
Die Formulierung "...scheidet zum xxx aus unserer Einrichtung aus" ist nicht nachteilig. Allerdings sollten ein einen guten Zeugnis ein Dank und ein Bedauern sowie angemessene Zukunfswunsche nicht fehlen.
Hilfe bei der Zeugnisverbesserung erhalten Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php.
gast:
Vielen Dank!
Klasse, dass es Sie gibt!
Bevor die paar Sätze zu meiner Person geschrieben sind, ist eine kurze Beschreibung des Arbeitsfeldes niedergeschrieben (ca 7-8 Zeilen). Ziele der pädagogischen Arbeit , Arbeitslefd etc... Reicht sowas aus?
Reicht ein Satz wie..."Im Team mit zwei weiteren MitarbeiterInnen hatte sie die Verantwortung für alle pädagogischen und pflegersichen Belange. Zu ihrem Aufgabenbereich gehörte die Betreuung und Förderung der BewohnerInnen. " ...um eine pädagogische Stelle zu beschreiben aus?
Während meiner Zeit habe ich eine Ferienfreizeit selbstständig geplant und Taschengeldverwaltung gehabt - müssen solche Dinge nicht auch aufgeführt werden?
Erneut vielen Dank für ihre Hilfe!
Klaus Schiller:
Bevor die paar Sätze zu meiner Person geschrieben sind, ist eine kurze Beschreibung des Arbeitsfeldes niedergeschrieben (ca 7-8 Zeilen). Ziele der pädagogischen Arbeit , Arbeitslefd etc... Reicht sowas aus?
Reicht ein Satz wie..."Im Team mit zwei weiteren MitarbeiterInnen hatte sie die Verantwortung für alle pädagogischen und pflegersichen Belange. Zu ihrem Aufgabenbereich gehörte die Betreuung und Förderung der BewohnerInnen. " ...um eine pädagogische Stelle zu beschreiben aus?
Die Fragen lassen sich nur nach genauer Prüfung des gesamten Zeugnisses beantworten. Wie gesagt: Ich bitte um Verständnis, dass eine derart aufwendige und zeitintensive Zeugnisprüfung hier im Forum nicht möglich ist.
Während meiner Zeit habe ich eine Ferienfreizeit selbstständig geplant und Taschengeldverwaltung gehabt - müssen solche Dinge nicht auch aufgeführt werden?
Ich zitiere ein Urteil des BAG:
Bei der Tätigkeitsbeschreibung in einem Zeugnis hat der Arbeitgeber einen weit geringeren Beurteilungsspielraum als bei der Leistungsbewertung. Ein Zeugnis muß die Tätigkeiten, die ein Arbeitnehmer im Laufe des Arbeitsverhältnisses ausgeübt hat, so vollständig (z.B. auch Beratertätigkeit gegenüber ausländischen Konzernstellen sowie Aufgaben als Stellvertreter des Abteilungsleiters) und genau beschreiben, daß sich künftige Arbeitgeber ein klares Bild machen können. Unerwähnt dürfen solche Tätigkeiten bleiben, denen bei einer Bewerbung des Arbeitnehmers keine Bedeutung zukommt.
- BAG 12.8.1976 - 3 AZR 720/75
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