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Ablauf Verhandlung
Tine1000:
Hallo,
hoffe dringend auf eure Hilfe. Ich habe ein sehr schlechtes Zeugnis bekommen, sogar inkl. Rechtschreibfehler und möchte Einspruch erheben. Arbeitsrechtschutz habe ich. Wie läuft eine Verhandlung ab, wenn ich gegen das Zeugnis Einspruch erhebe? Muss ich anwesend sein, oder nur der Anwalt? Wird jeder Punkt des Zeugnises einzeln verhandelt oder klage ich mein "Wunschzeugnis" ein? Was passiert wenn ich verliere, dann trage ich doch die Gerichtskosten, oder?
Sorry, bin fix und alle und total verwirrt.
Danke schonmal für die Antworten
Mike:
Immer mit der Ruhe :D
Vielleicht versuchst du es erstmal mit einer freundlichen Bitte um Korrektur. Es ist ja auch nicht im Interesse des Ex-Arbeitgebers, wenn seine Zeugnisse fehlerhaft sind. Vor dem Arbeitsgericht zahlt erst mal jede Partei ihre Kosten selbst, egal wer gewinnt. Wenn du eine Versicherung hast, musst du die erstmal fragen, ob sie die Kosten übernehmen. Die werden dann sowieso die Erfolgsaussichten prüfen.
Jetzt zum Wichtigsten: Du musst ganz genau wissen, was am Zeugnis aus welchem Grund alles unvorteilhaft ist und wie du es statt dessen haben möchtest. Das Wissen über die Zeugnismängel verschafft dir eine Zeugnisanalyse (bzw. hier bei arbeitszeugnis.de heißt es "Zeugnistest"). Danach kannst du dein Zeugnis nach deinen Vorstellungen fachmännisch überarbeiten lassen und dann müsstest du zusehen, wie du das beim Arbeitgeber durchbekommst. Entweder freundlich oder per Klage. Wobei sich die Parteien fast immer sehr schnell außergerichtlich einigen. Vor Gericht geht es immer um die Nachweisbarkeit. Genauer ist das hier erklärt: http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php. Hier findest du auch ein Musteranschreiben an den Arbeitgeber mit der Aufforderung zur Korrektur.
Viel Erfolg!
Tine1000:
Dankeschön Mike!
Die Zeugnisanalyse ist gerade in Arbeit. Am besten ich rufe danach mal ganz nett dort an und weise auf die Rechtschreibfehler hin, und mit was ich nicht zufrieden bin. Dann kann ich ja immernoch das Musterschreiben rausschicken, denn freundlich hört sich das nicht an. Oder doch gleich zuerst das Schreiben raussenden? Was meint ihr?
Die Kosten übernimmt zum Glück meine Rechtsschutzversicherung. Das Problem ist, das ich viele Krankzeiten hatte und eine Abmahnung wegen zu spät kommens bekommen habe. Nachweisbar wäre das dann schon, oder bedeutet außergerichtlich das es der Arbeitgeber auch bei Nachweisbarkeit erst gar nicht auf einen Prozess ankommen läßt, eventuell aus Publicitygründen????? Ihr seht ich habe so gar keine Ahnung :oops: Wir sind nicht wirklich in Frieden auseinander gegangen.
gast:
Wäre wirklich froh um eure Einschätzung. War 5 Jahre in dem Unternehmen, habe vor 3 Jahren ein echt gutes Zeugniss bekommen und die Schwierigkeiten gab es erst im letzten Jahr mit meinem neuen Chef. Wird das nicht in Relation gesetzt? Habe nur leider keine Beurteilungsbögen in Kopie......Läßt es ein Unternehmen wirklich auf eine Verhandlung ankommen, oder sind das nur wieder ein paar Steine mehr in den Weg geworfen. Wie gesagt, der ganze Stress spielte sich nur im letzten Jahr ab.
Danke schonmal im Voraus!
Tine1000:
Sorry, der Gast war ich. Wäre froh wenn ihr nochmal drüberschaun könntet und mir sagen würdet was ihr davon haltet.
Danke schonmal im voraus!
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