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Erstklassig oder nicht?
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Ams:
Hallo,
zu folgender Formulierung hätte ich gerne Ihre Einschätzung gewusst:
"Wir haben Frau xyz als erstklassige Mitarbeiterin kennen gelernt, die sich in anerkennenswerter Weise dem Unternehmen verpflichtet fühlte."
Mich macht hier zum einen die Distanzierung ("kennen gelernt") als auch das "verpflichtet fühlte" sehr unsicher.
Erstklassig oder nicht? Was meinen Sie?
Vielen Dank und viele Grüße
Ams
Klaus Schiller:
Formulierungen wie „Wir haben ihn/sie als ... kennengelernt“ (statt "Er/Sie war...) könnten als Distanzierung missverstanden werden. Vergleiche auch folgendes Urteil: "Wenn auch die von der Arbeitgeberin gewählte Formulierung "wir haben Frau X. als eine freundliche und zuverlässige Mitarbeiterin kennengelernt" sich nicht abwertend anhört, wird der Arbeitnehmerin damit jedoch gerade nicht bescheinigt, dass sei eine tatsächlich "freundliche und zuverlässige Mitarbeiterin" gewesen ist, denn der Gebrauch des Wortes "kennengelernt" drückt stets das Nichtvorhandensein der im Kontext aufgeführten Fähigkeit oder Eigenschaft aus, wie von Seiten der Germanisten in einer ganzen Reihe von Schriften mit Untersuchungen zur Zeugnissprache eindrucksvoll belegt worden ist. - LAG Hamm 27.4.2000 - 4 Sa 1018/99"
Die Formulierung "sich verpflichtet fühlen" bezieht sich hingehen auf Pflichtbewusstsein und Identifikation, ist also uneingeschränkt positiv.
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