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Zwichenzeugnis
Klaus Schiller:
Kündigungen des Arbeitvertrages bedürfen nach §623 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Schriftform, um wirksam zu sein. Mit "ausgesprochen" ist in dem Falle also die schriftliche Zustellung gemeint.
Der von Ihnen zitierte Schlussteil ist sowohl für ein Zwischenzeugnis wie auch für ein Vorläufiges Zeugnis verwendbar (da in Ihrem Fall das Ausscheiden auch ohne Kündigung schon feststeht) und enthält alle wichtigen Bestandteile einer sehr guten Schlussformulierung.
Maria:
Eine Frage noch zur Schlussformulierung. Es geht um den Satz "Das Arbeitsverhältnis ist ungekündigt".
Kann ich diesen Satz durch folgende Formulierung ersetzen:
" Das Arbeitsverhältnis muss aus betriebsbedingten Gründen zum xx.xx.2005 fristgemäß beendet werden. Wir bedauern etc....
Ich meine, bis das Zeugnis korrigiert wird werde ich die Kündidung sicher in der Hand haben, dann stimmt der Satz mit dem ungekündigten Arbeitsverhältnis ja nicht mehr.
Kann ich diese Formulierung in das Zwischenzeugnis schreiben, oder nicht?.
Klaus Schiller:
" Das Arbeitsverhältnis muss aus betriebsbedingten Gründen zum xx.xx.2005 fristgemäß beendet werden. Wir bedauern etc....
Kann ich diese Formulierung in das Zwischenzeugnis schreiben, oder nicht?
Nein. Wie gesagt, sobald das Ausscheidungsdatum feststeht, wird ein Vorläufiges Zeugnis ausgestellt, kein Zwischenzeugnis. In einem Vorläufigem Zeugnis können Sie die Formulierung mit einem konkreten Ausscheidungsdatum aber verwenden.
gast:
Kann ich denn dann im Zwischenzeugnis den Satz "Das Arbeitsverhältnis ist ungekündigt" weglassen?
Bis das Zwischenzeugnis neu erstellt wurde werde ich die Kündigung in der Hand haben. Ich denke nämlich, mein AG wird diese Formulierung nicht verwenden, eben weil sie bei der Ausstellung des Zeugnisses nicht mehr stimmen würde.
Klaus Schiller:
Ja, die Formulierung können Sie weglassen.
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