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Beendigung fehlt
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mausie_owl:
bei meinem letzten zeugnis, ist schon einige jahre her, wurde der schlusssatz vergessen. der letzte satz lautete. die beendigung des arbeitsverhältnisses resultiert allein aus dringenden betrieblichen erfordernissen. zu unserem bedauern können wir frau... leider auch keine andere gleichwertige position in unserem unternehmen anbieten.
(habe meine stelle verloren, da mein damaliger ag mit einem mitbewerber fusionierte.
kann mir jemand die deutung von folgenden sätzen sagen bzw. welche note ich habe. wir haben frau.. stets als engagierte u. äußerst zuverlässige ma kennengelernt, die ihr aufgabengeiet mit viel umsicht und gr. verantwortungsbewußtsein und fundierter sachkompetenz zu unserer vollsten zufriedenheit wahrnahm.
und in einem anderen zeugnis stand:
frau... erfüllte die ihr übertragenen arbeiten außerordentlich gewissenhaft und mit viel interesse zu unserer vollsten zufriedenheit. aufgrund ihres freundlichen wesens war sie bei unseren kunden sowie bei vorgesetzten und kollegen gleichermaßen beliebt.
vielen dank für eure antworten
Klaus Schiller:
Die von Ihnen zitierten Aussagen beziehen sich auf:
Bereitschaft:
wir haben frau.. stets als engagierte ma kennengelernt
Fachwissen:
und fundierter sachkompetenz ...
Arbeitsweise:
wir haben frau.. stets als ... äußerst zuverlässige ma kennengelernt
die ihr aufgabengeiet mit viel umsicht und gr. verantwortungsbewußtsein
Leistungszusammenfassung:
... zu unserer vollsten zufriedenheit wahrnahm.
Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.
Die Formulierung "zur vollsten Zufriedenheit" entspricht der Gesamtnote 2+. Es wirkt aber generell abwertend, wenn Attribute pauschal aneinander gereiht werden, statt dass eine differenzierte Leistungsbewertung erfolgt. Im vorliegenden Zeugnis erfolgt diese Aneinanderreihung gar in einem einzigen Satz ("mit viel umsicht und gr. verantwortungsbewußtsein und fundierter sachkompetenz zu unserer vollsten zufriedenheit..."). Aussagen zur Befähigung, zum Erfolg und zum Verhalten fehlen scheinbar.
Aber: Ohne Kenntnis der Stelle und der konkreten Aufgaben lassen sich Zeugnisaussagen leider generell nicht zuverlässig bewerten. Entscheidend ist also der Gesamteindruck. Und selbst dann kann eine Kleinigkeit den Wert des Zeugnisses entscheidend beeinflussen, z.B. wenn einem Arbeitnehmer für die erbrachten Leistungen im Zeugnis nicht gedankt wird.
Ich empfehle Ihnen eine genauere Prüfung des Zeugnisses anhand unserer kostenlosen Checkliste (siehe http://www.arbeitszeugnis.de/presse/checkliste.pdf).
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