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Zeitraum der Beschäftigung

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tallula-belle:
Hallo!

Ich bin während meines freiwilligen Praktikums schwanger geworden und mein Praktikumsbetrieb hat mir angeboten bis zum Beginn des Mutterschutzes in Teilzeit weiterzuarbeiten. Damit ich einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bekomme blieb der Praktikumsvertrag bis zur Beendigung der Schutzfrist nach der Geburt meines Kindes  bestehen.

Wie sollte nun der Praktikumszeitraum im Zeugnis angegeben werden?

Der 24. Mai 2006 war mein letzter Arbeitstag vor Beginn des Mutterschutzes. Am 13. September 2006 war meine Schutzfrist nach der Geburt abgelaufen und mein Arbeitsverhältnis beendet. Zwischen beiden Daten liegt also ein Zeitraum von 10 Wochen, in denen ich zwar angestellt war, aber nicht mehr gearbeitet habe.

Vielen Dank für eine Beantwortung!

Maggy:
Also fürs Zeugnis zählen die vertraglichen Vereinbarungen, in dem Fall wäre das Datum der Beendigung der 13. September 2006, nicht der 24. Mai 2006. Wobei dann üblicherweise darauf hingewiesen wird, ab wann der Mutterschutz begann. Was etwas komisch aussehen kann ist die Kombination (freiwilliges) Praktikum/ Mutterschutz. Es ist nicht auszuschließen dass man an dieser Kombination erkennen kann, dass es (kleine Mauschelei :wink:) nur ums Mutterschaftsgeld ging.

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