Arbeitszeugnisse > Arbeitszeugnisse
Elternzeit/Schlussformel
Mike:
Mooooment! Erst schreibst du, das Praktikum wurde nach Ablauf der 6 Monate verlängert, dann sagst du, du hast nach Ende der (6 Monate) Praktikumszeit als Minijobber weitergearbeitet. Das ist ein himmelweiter Unterschied. Wenn das Praktikum nach 6 Monaten endete, dann wird das Paktikumszeugnis auch nur über die 6 Monate ausgestelltm was ja vor Beginn des Mutterschutzes war. Wenn du danach mit einem Minijob in der gleichen Firma weitermachst, ist das ein Arbeitsverhältnis, kein Praktikum, dafür gibt es ein separates Arbeitszeugnis.
Vielleicht bin ich auch nur schwer von Begriff, dann tuts mir leid. :(
P.S: Mit "verar... " meinte ich übrigens "verarmt"
tallula-belle:
Das Arbeitsverhältnis wurde weiter als Praktikum gehandhabt. Die Vergütung für ein freiwilliges Praktikum muss man wie einen normalen Verdienst anrechnen lassen. Da er in meinem Fall nicht mehr als 400,- Euro pro Monat ausmachte, gilt die gleiche Regelung wie für Mini-Jobs.
Die ganze Handhabung spielt aber auch gar keine Rolle. Ich hätte nur gern mal eine Beurteilung der beiden Schlußformeln in meiner letzten Antwort.
tallula-belle
Toto67:
Also um es kurz zu machen:
In der Einleitung würde stehen. Frau ... hat vom DATUM bis zum DATUM (=Vertragsende) ein Praktikum in unserem Unternehmen absolviert.
Seit dem DATUM befand sie sich im Mutterschutz.
Am Ende steht dann:
Das Praktikum endet nach Ablauf der vereinbarten Zeit. Wir danken ihr ...
Aber ich muss auch sagen, dass Mutterschutz bei Praktikantinnen schon etwas komisch aussieht. Frau will ja in einem befristeten Praktikum Erfahrungen sammeln, deshalb macht es, anders als bei einem richtigen Arbeitsverhältnis, keinen Sinn, das weiterlaufen zu lassen, obwohl man nicht mehr arbeiten kann. Es sei denn, man will auf gut deutsch abzocken. Ich würde noch mal nachhaken, ob darauf überhaupt ein rechtlicher Anspruch besteht, sonst kommt es vielleicht zu unangenehmen Fragen oder Missverständnissen bei zukünftigen Vorstellungsgesprächen.
Ich selbst würde schreiben, dass das Praktikum endete, als du aufgehört hast dort zu arbeiten. Dann steht dort:
Das Praktikum endet nach Ablauf der vereinbarten Zeit. Wir würden es begrüßen, wenn sich Frau NAME nach Ablauf des Mutterschutzes erneut bei uns bewirbt.
Navigation
[0] Themen-Index
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln