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gute Auffassungsgabe

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Katrin:
was heisst dass: ... sie führte die alle ihr übertragenen Aufgaben bei guter Auffassungsgabe selbstständig aus...?

Klaus Schiller:
Ein Zeugnis besteht im Leistungsteil aus bis zu acht Abschnitten. Bewertet werden u.a. die Arbeitsbefähigung (hierzu zählt auch die Auffassungsgabe) und die Arbeitsweise (hierzu zählt auch die Selbständigkeit).

Für sich betrachtet entsprechen die Aussagen den Noten 2 und 3. Wichtig ist aber auch, dass nicht nur die Selbständigkeit, sondern auch die Effizienz und Sorgfalt genannt werden und dass zu den anderen Abschnitten (Fachwissen, Bereitschaft, Erfolg etc) ebenfalls Stellung bezogen wird.  

Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.

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