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Kündigungsgrund

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Anne:
Muss auf dem Arbeitszeugnis der Kündigungsgrund angegeben werden?

Klaus Schiller:
Entscheidungen der Arbeitsgerichte hinsichtlich der Angabe von Kündigungsgründen finden Sie unter dem Stichwort "Kündigung" hier: http://www.arbeitszeugnis.de/urteilsdatenbank.php.

Kurz gesagt: Sofern es dem Arbeitnehmer nutzt, wird der Kündigungsgrund genannt (z.B. "auf eigenen Wunsch", "aufgrund von Rationalisierungsmaßnahmen", "aufgrund von Insolvenz"). Im Umkehrschluss heisst dies aber auch, dass ein im Zeugnis fehlender Kündigungsgrund oft ein Hinweis auf Leistungsmängel des Arbeitnehmers ist.

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