Arbeitszeugnisse > Arbeitszeugnisse

arbeitszeugnis.ist das okj

(1/1)

ich24:
Frau ....., geboren am ....., wohnhaft in .....
, war  vom 16.05.2006 bis zum 30.11.2006 bei uns in der Bäckerei als Fachverkäuferin im Nahrnungsmittelhandwerk beschäftigt.

Zu ihren Aufgaben zählte:

Verkauf von Brot und Backwaren
Beratung der Kunden
Bestellungen
Zubereitung von Snacks
Präsentieren der Backwaren

Frau .... war stets pünktlich, ehrlich und zuverlässig. Sie wurde als freundlich und fleißig geschätzt.
Erfüllte alle Aufgaben stehts zu unserer Zufriedenheit
Sie arbeitete selbstständig und mit äußerster Sorgfalt.

Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und ihren Kolleginnen war immer einwandfrei. Zu unseren Kunden war sie stets freundlich und zuvorkommend.

Frau ...... beendet das Arbeitsverhältnis auf eigenen Wunsch.
Wir bedauern sehr, eine so exzellente Fachkraft zu verlieren und danken für die tüchtige und treue Arbeit in unserer Bäckerei. Und können ....fachlich und persönlich empfehlen.

Wir wünschen ..... für die Zukunft alles Gute und viel Erfolg für ihren privaten Lebensweg.


Mit freundlichen Grüßen

Maggy:
Das liest sich etwas skurril.

"Erfüllte alle Aufgaben ste(h)ts zu unserer Zufriedenheit" steht z.B. für die Gesamtnote 4+.  Das passt nun in keiner Weise zu einer "exzellenten Fachkraft". Wenn du das Zeugnis mit der Checkliste prüfst (siehe ganz oben) fallen die die Mängel im Detail auf.

ich24:
hab es falsch rein geschrieben zur vollsten zufriedenheit sollte es heißen.wie sollte man das das zeugnis den ändern

ich24:
kann mir den jemand helfen ob es ok ist wenn ich das mit dem zur vollsten zufriedenheit ändere.oder was ich sonst noch ändern kann

Navigation

[0] Themen-Index

Antwort

Zur normalen Ansicht wechseln
Powered by SMFPacks SEO Pro Mod