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Zahlen im Arbeitszeugnis
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PeterBCh2003:
Hallo,
gehören Zahlen, wie Zielerreichnung im Geschäftsjahr, Umsatz etc. in ein Arbeitszeugnis? Ist das rechtens?
Grüße
Peter
Mike:
Der Arbeitgeber hat die Formuilerungssouveränität. Wenn er gern Fakten nennen möchte dann - würd ich sagen - darf er das auch. Sonst gehts meist eher anders rum: dass Arbeitnehmer in ihren Zeugnissen Zahlen genannt haben wollen und der Arbeitgeber solche Interna nicht nennen möchte.
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