Arbeitszeugnisse > Arbeitszeugnisse
Kurze Bewertung
(1/1)
gast:
Herr ... war in der Lage sich schnell in neue Augabenbereiche einzuarbeiten. Die ihm übertragenen Aufgaben hat er stets zu unserer Zufriedenheit erledigt. Den Anforderungen und Belastungen seiner Position war er gut gewachsen. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und externen Gesprächspartnern war einwandfrei.
Darf man den Text als Note "Ausreichend" bezeichnen??
Vielen Dank
Demel:
Das ist für sich betrachtet teils Note 3, teils Note 4. Aber welcher Note ein Zeugnis insgesamt entspricht, hängt auch von der Vollständigkeit ab. Alle relevanten Aspekte des Qualifikationsprofils müssen berücksichtigt werden. Andernfalls kann der Eindruck entstehen, die Leistung war in dem jeweiligen Aspekt "nicht der Rede wert (=mangelhaft). Das Zeugnis müsste also auch zum Wissen, zur Arbeitsweise usw. Aussagen treffen.
Navigation
[0] Themen-Index
Zur normalen Ansicht wechseln