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Zwichenzeugnis

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silke:
Hallo,

vor ein paar Tagen habe ich bei meinem Chef ein Zwischenzeugnis angefordert, da sich die Personalverantwortung bei mir ändert. Er möchte nun nur die Tätigkeiten der letzten beiden Jahre beschreiben (dies war die Dauer der Personalverantwortung) und nicht auch noch die drei Jahre vorher.
Inhaltlich weiß er, was ich getan habe.

Es wäre super, wenn mir jemand helfen könnte.

Grüße
Silke

Klaus Schiller:
Anders als ein Abschlusszeugnis bezieht sich ein Zwischenzeugnis nicht zwangsläufig auf die gesamte Beschäftigungszeit, sondern auf die Phase bis zum letzten Aufgaben-/Vorgesetztenwechsel und somit zum letzten Zwischenzeugnis. Wenn Sie seinerzeit kein Zwischenzeugnis angefordert hatten, können sie dies ggf. jetzt nachholen, sofern Ihr damaliger Vorgesetzter noch im Unternehmen ist. In einem späteren Abschlusszeugnis wird jedoch unabhängig davon die gesamte Beschäftigungszeit berücksichtig werden, wobei in der Regel auf die entsprechenden Beurteilungen aus der Personalakte zurückgegriffen wird.

silke:
Danke für die schnelle Hilfe.
Bis wann muss ich denn spätestens ein Zwischenzeugnis für die Zeit von 2000-2003 anfordern?

Klaus Schiller:
Es gibt keine Regelfristen. Bei der Ausstellung eines Zwischenzeugnisses muss aber ein triftiger Grund vorliegen, was nach zwei Jahren schwer zu erklären ist. Sie würden auf das Wohlwollen Ihres ehemaligen Vorgesetzten angewiesen sein. Wenn Sie das entsprechende Zwischenzeugnis also noch anfordern möchten, sollten Sie nicht unnötig lange warten.

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