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schlechtes Zeugnis

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tanja:
Hallo,
wurde aus meiner Firma herausgemoppt,sprich ich habe gekündigt. Nun habe ich ein sehr schlechtes Zeugnis erhalten.
Da ich gegen dieses Zeugnis widerspruch einlegen möchte, habe ich gleich mehrere Fragen:
1. Darf im esten Teil in dem die Dauer der Beschäftigung erwähnt wir, auch die Zeit aufgefürt sein, in der ich in Elternzeit war?
2. Das Beschäftigungsverhältnis endete zum 01.07.05 das Zeugnis ist auf den 21.07.05 ausgestellt. Bringt mir das irgentwelche Nachteile? Wenn ja, kann ich darauf bestehen, dass das Datum in 30.06.05 geändert wird?
Bitte umm schnelle Antwort
Danke Tanja

Klaus Schiller:
1. Darf im esten Teil in dem die Dauer der Beschäftigung erwähnt wir, auch die Zeit aufgefürt sein, in der ich in Elternzeit war?
Ja.

2. Das Beschäftigungsverhältnis endete zum 01.07.05 das Zeugnis ist auf den 21.07.05 ausgestellt. Bringt mir das irgentwelche Nachteile? Wenn ja, kann ich darauf bestehen, dass das Datum in 30.06.05 geändert wird?
Üblicherweise ist ein Zeugnis auf den letzten Arbeitstag datiert, selbst wenn es später ausgestellt wurde. Eine deutlich verzögerte Ausstellung kann als Hinweis auf Streit gedeutet werden, eine dreiwöchige Wartezeiut sollte aber nicht überinterpretiert werden. Bitte lesen Sie auch die diesbezüglichen Urteile in der Urteilsdatenbank (http://www.arbeitszeugnis.de/urteilsdatenbank.php).

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