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Burteilung des Arbeitszeugnisses
Sigrun:
Hallo,
ich war 16 Jahre bei einer Fluggesellschaft als Flugbegleiterin beschäftigt und habe jetzt aus familiären Gründen leider kündigen müssen.
Wie habe ich folgendes Arbeitszeugnis zu deuten :
....Beschreibung der Ausbildung und der Tätigkeit (ca. 17 Zeilen)...
In der Zeit vom 10.Dezember 1998 bis zu ihrem Ausscheiden nahm Frau X gesetzlichen und betrieblichen Erziehungsurlaub in Anspruch.
Im Service und in der Fluggastbetreuung zeichnete sich Frau X durch ihre hervorragende Leistung aus. Sie hat alle Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.
Wir haben Frau X als eine besonders kontaktfreudige, einsatzfreudige und zuverlässige Mitarbeiterin kennen gelernt. Zahlreiche Fluggastkommentare beweisen, dass sie unsere Kunden hervorragend betreut hat.
Durch ihre freundliche und zuvorkommende Art und ihre selbstständige Arbeitsweise wurde Frau X von ihren Kollegen außerordentlich geschätzt. Sie fügte sich hervorragend ins Bordteam ein und trug zu einem äußerst angenehemen Arbeitsklima bei.
Aufgrund ihrer freundlichen und zuvorkommenden Art war Frau X bei ihren Vorgesetzten äußerst geschätzt und beliebt.
Am 30.April 2005 verlässt uns Frau X auf eigenen Wunsch.
Wir danken Frau X für ihre langjährige Mitarbeit und bedauern ihr Ausscheiden sehr. Wir wünschen ihr für die Zukunft viel Erfolg und persönlich alles Gute.
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Ist das ein gutes Zeugnis? Muss der Erziehungsurlaub im Detail aufgeführt werden?
Über eine kurze Beurteilung würde ich mich sehr freuen.
Klaus Schiller:
Das Zeugnis entspricht der Gesamtnote „sehr gut“, wirkt aber sehr unstrukturiert, zumal Leistungs- und Verhaltensangaben vermischt sind (z.B. „kontaktfreudig, einsatzfreudig und zuverlässig“; „freundliche und zuvorkommende Art und ihre selbstständige Arbeitsweise“). Der Leistungsteil formuliert üblicherweise nacheinander Angaben zur Bereitschaft (Abschnitt 1), zur Befähigung (Abschnitt 2) und zum Fachwissen (Abschnitt 3), deren praktische Umsetzung dann in Abschnitt 4 (Arbeitsweise) und Abschnitt 5 (Erfolg) erörtert wird. Der Leistungsteil endet mit der Leistungszusammenfassung (z.B. „stets zur vollsten Zufriedenheit“), erst anschließend erfolgt die Bewertung des Verhaltens. Veränderungen dieser Reihenfolge gehen also zu Lasten der Zuordnung und können ggf. als stilistischer Mangel eingestuft werden.
Statt einer differenzierten Leistungsbewertung werden hier nur pauschal Attribute aneinander gereiht. Statt „…einsatzfreudige …Mitarbeiterin“ könnte es z.B. heißen: „Sie identifizierte sich in vorbildlicher Weise mit dem Unternehmen und mit ihren Aufgaben und hatte eine ausgezeichnete Arbeitsmotivation. Sie entwickelte sehr viel Eigeninitiative und ausgeprägtes berufliches Engagement und stellte persönliche Belange jederzeit zurück…“
Formulierungen wie „Wir haben ihn/sie als ... kennengelernt“ (statt "Er/Sie war...) könnten als Distanzierung missverstanden werden. Vergleiche auch folgendes Urteil: "Wenn auch die von der Arbeitgeberin gewählte Formulierung "wir haben Frau X. als eine freundliche und zuverlässige Mitarbeiterin kennengelernt" sich nicht abwertend anhört, wird der Arbeitnehmerin damit jedoch gerade nicht bescheinigt, dass sei eine tatsächlich "freundliche und zuverlässige Mitarbeiterin" gewesen ist, denn der Gebrauch des Wortes "kennengelernt" drückt stets das Nichtvorhandensein der im Kontext aufgeführten Fähigkeit oder Eigenschaft aus, wie von Seiten der Germanisten in einer ganzen Reihe von Schriften mit Untersuchungen zur Zeugnissprache eindrucksvoll belegt worden ist. - LAG Hamm 27.4.2000 - 4 Sa 1018/99"
Unverständlich ist auch, dass die Bewertung des Verhaltens gegenüber Vorgesetzten und Kollegen nicht wie üblich in einem Satz erfolgt, sondern in zwei gleich lautenden Sätzen:
Durch ihre freundliche und zuvorkommende Art … von ihren Kollegen außerordentlich geschätzt.
Aufgrund ihrer freundlichen und zuvorkommenden Art … bei ihren Vorgesetzten äußerst geschätzt…
Dies und weitere kleine Auffälligkeiten, wie z.B. das Fehlen des wichtigen Adverbs „weiterhin“ (viel Erfolg), lassen die sehr gute Gesamtnote nicht glaubwürdig erscheinen.
Die Elternzeit wird - gerade bei einer sehr langen Dauer - erwähnt, da auch eine fehlende Berufspraxis ebenfalls Einfluss auf die Qualifikation hat.
Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie konkrete Dienstleistungsangebote hier: http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php
Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php
Schnucki:
Bitte um Hilfe bei meiner Zeugnisanalyse.Was bedeutet der Satz
zur vollen zufriedenheit?nicht unserer vollen oder vollsten.
Klaus Schiller:
Die "Übersetzung" der Leistungszusammenfassungen mit dem Grad der Zufriedenheit finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/notenskala-note1.php
Schnucki:
ZWISCHENZEUGNIS
Ist das ein Positives oder Negatives Zeugnis.Note?
Frau ...... geboren am ..... wohnhaft in ........, ................... ist seit dem 17.01.2000 in unserem Unternehmen als Verkäuferin und Kassiererin in Teilzeit beschäftigt.
Frau ..... erledigt in ihrer Funktion als Verkäuferin und Kassiererin im Wesentlichen folgende Aufgaben:
Kassieren und selbstständiges Abrechnen der Tageskasse
- Verkaufsfördernde Bereitstellung und Aufbau des Warensortiments Unterstützung bei der Wareneingangskontrolle
- Umsetzung und Einhaltung der Hygienevorschriften
Frau .... kassiert schnell und sicher bei stets stimmenden Kassenabrechnungen. Während der Dauer ihrer Tätigkeit lernten wir Frau ... als eine zuverlässige und gewissenhafte Mitarbeiterin kennen, die ihre Aufgabe selbstständig und termingerecht erledigt. Die ihr übertragenen Tätigkeiten erledigt sie zur vollen Zufriedenheit.
Frau..... ist ehrlich, pünktlich und fleißig.
Ihr Verhalten Vorgesetzten und Mitarbeitern gegenüber ist stets vorbildlich. Unseren Kunden gegenüber verhält sie sich immer freundlich und hilfsbereit.
Dieses Zwischenzeugnis wurde auf Wunsch von Frau ....erstellt.
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