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Burteilung des Arbeitszeugnisses
Klaus Schiller:
E shandlet sich um ein insgesamt durchschnittliches Zeugnis (Gesamtnote befriedigend) mit einigen Auffälligkeiten.
Zunächst fällt die Leistungsbewertung sehr knapp aus. Wenn Attribute wie „ehrlich" genannt werden, sollte auf ein Temporaladverb („stets ehrlich") nicht verzichtet werden. Andernfalls könnte der Eindruck entstehen, die Beurteilte war „nicht immer" ehrlich.
Formulierungen wie „Wir haben ihn/sie als ... kennengelernt“ (statt "Er/Sie war...) könnten als Distanzierung missverstanden werden. Vergleiche auch folgendes Urteil: "Wenn auch die von der Arbeitgeberin gewählte Formulierung "wir haben Frau X. als eine freundliche und zuverlässige Mitarbeiterin kennengelernt" sich nicht abwertend anhört, wird der Arbeitnehmerin damit jedoch gerade nicht bescheinigt, dass sei eine tatsächlich "freundliche und zuverlässige Mitarbeiterin" gewesen ist, denn der Gebrauch des Wortes "kennengelernt" drückt stets das Nichtvorhandensein der im Kontext aufgeführten Fähigkeit oder Eigenschaft aus, wie von Seiten der Germanisten in einer ganzen Reihe von Schriften mit Untersuchungen zur Zeugnissprache eindrucksvoll belegt worden ist. - LAG Hamm 27.4.2000 - 4 Sa 1018/99"
Üblich ist zudem ein Dank und der Wunsch nach einer weiteren Zusammenarbeit.
Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.
Eine vollständige detaillierte Zeugnisanalyse erhalten Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php. Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe: http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php
Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php
Katja:
Hallo.Wer kann mir sagen ob das ein gutes oder schlechtes Zeugnis ist?Wenn möglich mit Note.Danke
Frau . geboren am war vom bis zum in
unserer Gaststätte als Servicekraft tätig.
Frau war als Servicekraft für die Bewirtung der Gäste, Mitorganisation der Gasstätte
sowie das Führen der Kasse zuständig.
Sie verfügt über gute Fachkenntnisse, die sie immer optimal umzusetzen wusste. Schon nach
kurzer Einarbeitungszeit arbeitete sie vollkommen selbständig. Sie verfügt über ein gutes
Organisationstalent. Besonders möchte ich hervorheben, dass sie jederzeit freundlich und
zuvorkommend im Umgang mit unseren Gästen war. Frau i zeichnete sich bei der
Erledigung ihrer Aufgaben durch Gewissenhaftigkeit, Umsicht und Ehrlichkeit aus. Wir waren des
gesamten Beschäftungsverhältnisses mit ihren Leistungen voll und ganz zufrieden.
Ihr Veralten war stets einwandfrei. Sie besaß unser vollstes Vertrauen. Aufgrund ihres jederzeit fröhlichen Wesens und ihrer hilfsbereiten Art wurde sie von Gästen und Kollegen geschätzt.
Frau verlässt zum aus betrieblichen Gründen unsere Gasstätte. Wir bedauern
diese Entscheidung, danken ihr für ihre wertvolle Arbeit und wünschen ihr für ihre persönliche
Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg.
e
Katja:
Schade das mir keiner Auskunft geben kann.Habe leider kein Geld um dieses Zeugnis prüfen zu lassen,da ich Arbeitslos bin.Gruß und trotzdem danke
Klaus Schiller:
Liebe Katja,
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