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Unterschrift unter Arbeitszeugnis

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ulo:
Meine Anfrage,

wer darf ein Arbeitszeugnis erstellen und hat die Möglichkeit bzw. die Pflicht dieses durch Unterschrift bzw. Stempel zu beglaubigen?
Sind Geschäftsführer von Unternehmen bzw. Leiter öffentlicher Einrichtungen zur Beglaubigung verpflichtet ?

Danke !

Klaus Schiller:
Ihre Frage fällt bereits in den Bereich einer kostenpflichtigen Rechtsberatung, zu der nur ein Rechtsanwalt befugt ist. Wir führen lediglich eine Sprachberatung durch.

In unserer Urteilsdatenbank (http://www.arbeitszeugnis.de/urteilsdatenbank.php) finden Sie mehrere Urteile zu den Stichworten "Aussteller" und "Unterschrift". Alternativ können wir Ihnen die "Hotline Arbeitsrecht" (0190-846 353 596; 1,86 €/Minute) der Kanzlei Wengersky empfehlen (siehe auch http://www.wengersky.de/serviceline.shtml).

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