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Arbeitszeugnis auf 2 Seiten oder Vorder- und Rückseite

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Susi:
Hallo zusammen,

mein letzter Arbeitgeber hat mir ein Arbeitszeugnis ausgestellt, welches 2 Seiten umfaßt. Da es dem Standard seines Büros entspricht, hat er dieses Zeugnis auf 1 Blatt Papier per Vorder- und Rückseite ausgedruckt. Da es ja bestimmte Formvorschriften für Zeugnisse gibt, möchte ich nun wissen, ob er nicht dazu verpflichtet ist, dieses Zeugnis auch tatsächich auf 2 Seiten zu drucken. Vielen Dank schon mal.

Susi

Klaus Schiller:
Ein zweiseitiges Zeugnis wird üblicherweise auch auf zwei Blatt Papier ausgedruckt. Wenn Sie eine rechtsverbindliche Auskunft wünschen (wie führen lediglich eine Sprachberatung durch), können wir Ihnen die "Hotline Arbeitsrecht" (0190-846 353 596; 1,86 €/Minute) der Kanzlei Wengersky empfehlen (siehe auch http://www.wengersky.de/serviceline.shtml). Eine Rechtsberatung darf leider nicht kostenlos erfolgen.

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