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Zwischen-/Abschlaußzeugnis

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Rainbow:
Ich würde mich über eine schnelle Antwort zu folgendem Sachverhalt freuen, danke:

- Zwischenzeugnis für Zeitraum von rund 6 Jahren:
Fachliches Urteil: sehr gut

- 1 Jahr nach Ausstellung des Zwischenzeugnis erfolgt Wechsel des Vorgesetzten

- Nach weniger als einem Jahr freiwilliges Ausscheiden und Abschlußzeugnis
Fachliches Urteil: gut

Ist die Herabstufung angesichts der Zeiträume rechtlich i.O. und wo kann ich ggf. etwas dazu nachlesen?

Maggy:
Dazu findest du ein Urteil in der Urteilsdatenbank, siehe  
http://www.arbeitszeugnis.de/urteilsdatenbank.php, Stichwort
Zeugnisanspruch

Der Arbeitgeber kann bei gleicher Beurteilungsgrundlage nicht seine im Zwischenzeugnis zum Ausdruck gekommenen Beurteilungen im Schlusszeugnis ändern; bei einem fünfjährigen Arbeitsverhältnis spricht eine Vermutung dafür, dass die Beurteilungsgrundlage die gleiche geblieben ist, wenn bei Abfassung des Schlusszeugnisses nur 10 Monate seit dem Zwischenzeugnis vergangen sind.2. Der Grundsatz, dass der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf bestimmte Zeugnisformulierungen hat, bezieht sich nur auf die formale Seite des Zeugnisses. Deshalb kann der Arbeitgeber dazu verurteilt werden, in das Schlusszeugnis die Formulierungen des Zwischenzeugnisses zu übernehmen, wenn seine Änderungsvorstellungen in Wahrheit Abweichungen in der Bewertung sind (z.B. nur "volle Zufriedenheit" statt "vollste Zufriedenheit"). Es macht keinen Unterschied, wenn der Autor des Zwischenzeugnisses für das Schlusszeugnis nicht mehr zur Verfügung steht, sofern er im Rahmen seiner Befugnisse gehandelt hat und den Arbeitgeber wirksam vertreten konnte."
- LAG Köln 22.8.1997 - 11 Sa 235/97

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